Die Anlässe der Gugger Fasnacht


Bitte beachtet unsere allgemein geltenden Verhaltensregeln:

  1. Es dürfen keine Knallkörper abgefeuert werden.
  2. Wurfgeschosse (Konfettikanonen, Orangenschleudern, etc.) dürfen nie direkt gegen Personen, Tiere oder Fahrzeuge abgefeuert werden.
  3. Laute Sirenen oder sonstige Signalgeräte sind nur während des Umzuges gestattet.
  4. Lautsprecheranlagen auf Fasnachtswagen oder mobile Lautsprecheranlagen sind ab Mitternacht so einzustellen, dass diese auf Drittpersonen nicht störend wirken.
  5. Nicht zugelassene Motorfahrzeuge wie z.B. Pocket Bikes, etc. sind weder an der Fasnacht noch an sonstigen Tagen geduldet.
  6. Drohnen dürfen nicht ohne Bewilligung des Gemeinderates im Siedlungsgebiet betrieben werden.

 

Werden die oben genannten Regeln nicht eingehalten, kann die Gemeindepolizei Lautsprecheranlagen oder sonstige Tonverstärker sowie auch nicht zugelassene Fahrzeuge oder Fluggeräte vorübergehend einziehen. Wir danken für die Kenntnisnahme.

 

Das Fasnachtskomitee